Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, was die Betreuung von Tuberkulosekranken mit einschließt, sowie die Überwachung der hygienischen Vorschriften in öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Krankenhäuser, Pflegeheime, aber auch Kindergärten oder Tattoostudios. Dabei spielt die Trinkwasserhygiene und die Überwachung von Badegewässern eine große Rolle. Auch die Auswirkungen von Umwelteinflüssen, z.B. Bodenschutz, werden hier beurteilt.
Ein weiterer Schwerpunkt sind Beratungen in Fragen des Infektionsschutzes, hier vor allem Impfberatungen, der allgemeinen Hygiene, der Reisemedizin und im Bereich Umweltmedizin. Es wird ein anonymer kostenloser HIV-Test einmal in der Woche angeboten
Belehrung gemäß § 43 IfSG
- Belehrungen immer montags um 14:00 Uhr
- Anmeldung mit Online-Terminbuchung
- Alternativ: Belehrung durch berechtigten Ärztinnen/Ärzten
- Online-Belehrungen (im Testbetrieb; Kosten: €28,- ACHTUNG: kostenfreie Belehrungen (für Schüler, die eine Maßnahme zur beruflichen Orientierung durchführen (Praktika im Lebensmittelbereich) nur vor Ort möglich)
HIV- und AIDS-Test:
- anonym und kostenfrei
- montags von 08:30 bis 16:30 Uhr
- Anmeldung telefonisch
Qualität der Badegewässer
Badegewässerqualität und Wassertemperatur
Ausführliche Informationen zum Sachgebiet im BayernPortal des Freistaats:
- AIDS; Beratung
- Blutspende; Überwachung der dezentralen Blutspendetermine
- Gesundheitsförderung; Informationen zum umweltbezogenen Gesundheitsschutz
- Gesundheitsschädlinge; Beantragung der Anordnung von erforderlichen Maßnahmen
- Impfschutz auf Reisen; Beratung
- Impfungen; Informationen und Durchführung durch Gesundheitsämter
- Infektionskrankheiten; Beratung
- Infektionskrankheiten; Meldung
- Krankenhaushygiene; Beratung und Überwachung
- Kur-, Luftkur- und Erholungsort; Beantragung einer Anerkennung
- Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Legionellenuntersuchung; Anzeige des Erreichens des technischen Maßnahmenwertes
- Orts- und Wohnungshygiene; Beratung und Überwachung
- Sexuell übertragbare Krankheiten; Beratung und Untersuchungen
- Trinkwasserversorgungsanlagen, Bäder und Badegewässer; Hygieneüberwachung
- Umwelteinwirkungen; Beobachtung, Beurteilung und Bewertung
- Umweltmedizin; Aufklärung und Beratung
- Wasserversorgungsanlage; Anzeige der Errichtung, der Inbetriebnahme, einer Veränderung, des Übergangs des Eigentums oder der Stilllegung
Beachten Sie bitte die zentrale Informationsseite des Gesundheitsamts zum Coronavirus.