Im Sachgebiet 23 erhalten Sie Unterstützung zu den Themen:
- Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung
- Leistungen für Bildung und Teilhabe; Beantragung
- Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
- Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben
- Sozialmietwohnungen; Anzeigen durch Vermieter
- Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
- Wohnberechtigungsschein und Benennung für Wohnung; Beantragung
- Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung der Entlassung aus Belegungsbindungen
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer befristeten Freistellung von Belegungsbindungen
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Vollzug
- Wohnungssuche; Unterstützung
Für Fragen stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Informationen zur Wohngeldbehörde im BayernPortal des Freistaats
Wohngeld-Plus-Reform:
Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen seit 1. Januar 2023 kommt es momentan zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern. Unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html finden Sie auch weitere Informationen zum seit dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.