SG 52

Amt für Jugend und Familie

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Alleinerziehende können auf Antrag einen Unterhaltsvorschuß erhalten, wenn sie keinen regelmäßigen Unterhalt für Ihre Kinder erhalten: Antrag

Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche (UMA)

In Kooperation mit anderen Hilfesystemen werden rechtskreisübergreifend bedarfsgerechte Strukturen und Angebote bereitgestellt.

Sportförderung: Die Informationen zur Vereinspauschale werden zur Zeit aktualisiert.

Detaillierte Informationen zum Amt für Jugend und Familie im BayernPortal des Freistaats.