Das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen

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ist nach vorheriger Terminvereinbarung für unsere Kunden geöffnet.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Leistungssachbearbeiter bzw. Vermittler telefonisch oder per E-Mail.

Neukunden wenden sich bitte an die Eingangszone unter 08041 7854 352. 

Anträge auf Arbeitslosengeld II sowie alle anderen Unterlagen/Mitteilungen bitte in unseren Briefkasten im Erdgeschoss neben der Eingangstüre einwerfen.

Die Antragstellung ist auch telefonisch (08041 7854 352 oder 08041 7854 777), oder per E-Mail (jobcenter-bad-toelz-wolfratshausen@jobcenter-ge.de) möglich.

Antrags-Formulare zum Arbeitslosengeld II finden Sie online unter:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

 

Informationen zum Jobcenter im BayernPortal des Freistaats


 

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

ich freue mich, dass Sie sich über das Jobcenter Bad Tölz‑Wolfratshausen bzw. über die Umsetzung des erstmals zum 01. Januar 2005 in Kraft getretenen Sozialgesetzbuches II (SGB II) -Grundsicherung für Arbeitsuchende- im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen informieren.

Die Leistungen des Jobcenters als Grundsicherungsbehörde für Arbeitsuchende sind im täglichen Sprachgebrauch als Hartz IV-Leistungen oder auch als Arbeits­losengeld II bekannt. Das Arbeitslosengeld II (finanziert aus Steuergeldern) wird häufig mit dem Arbeitslosengeld I (finanziert aus Versicherungsleistungen) verwechselt, welches eine Leistung der Agentur für Arbeit ist. Trotz der sehr ähnlichen Bezeichnung sind das zwei völlig unterschiedliche Leistungen von zwei völlig unterschiedlichen Behörden. Neben der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) gibt es auch noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das wiederum ist eine Leistung der Sozialhilfe, für die das Landratsamt zuständig ist.

Mit einer Änderung des Grundgesetzes zum 1. Januar 2011 erhielt die seit 2005 bestehende Mischverwaltung von Bund und Kommune eine verfassungsrechtliche Grundlage und einen neuen Namen: Aus der vormaligen ARGE (Arbeitsgemeinschaft) wurde das JOBCENTER (§ 6d SGBII).

Das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Rosenheim und des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen.

Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II und weitere Leistungen des Jobcenters Bad Tölz-Wolfratshausen finden Sie im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/

 

Ihr Andreas Baumann

Geschäftsführer