Dem SG 71 obliegt der Schutz von Tieren vor seuchenhaften Erkrankungen und deren Auswirkungen. Dabei werden einerseits Monitoringuntersuchungen für bestimmte Tierkrankheiten überwacht sowie auch notwendige Untersuchungen im Verdachtsfall eingeleitet. Bei Auftreten von Tierseuchen werden die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt. Auch die Vorgaben des Handels mit Tieren oder im Reiseverkehr mit Tieren werden überwacht, um das Einschleppen von Tierseuchen oder entsprechenden Krankheitserregern zu verhindern. Die Überwachung der Haltung bzw. des Transportes oder sonstigen Umganges von Tieren zum Schutz vor Leiden oder Schäden gehört ebenfalls in den Aufgabenbereich von SG 71. Zudem fällt die Überwachung des Umgangs mit tierischen Nebenprodukten bei der Lagerung, dem Transport oder Entsorgung ebenfalls in den Bereich von SG 71.
Informationen zum Sachgebiet 71 im BayernPortal des Freistaats:
- Afrikanische Schweinepest; Beantragung der Benennung durch Lebensmittelbetrieb
- Aquakulturbetrieb; Beantragung einer Genehmigung oder Registrierung
- Eingang, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften; Beantragung einer Genehmigung
- Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben
- Gesundheitsberichterstattung; Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse
- Innergemeinschaftlicher Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen; Beantragung der Zulassung eines Betriebs
- Lebensmittelhygiene; Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung eines Eigenkontrollsystems nach dem HACCP-Konzept
- Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Betriebs- und Produktkontrollen
- Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Kontrollen im Einzel- und Großhandel und Gaststätten
- Nutztierhaltung; Anzeige
- Reisen mit Haustieren; Erhalt eines Heimtierausweises
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Durchführung
- Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs
- Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs im Bereich der Tierhalter und der landwirtschaftlichen Betriebe
- Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
- Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs
- Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels
- Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen
- Tierimpfstoff; Anzeige der erstmaligen Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter
- Tierische Nebenprodukte; Beantragung der Betriebszulassung
- Tierische Nebenprodukte; Überwachung der Entsorgung
- Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
- Tierschutz; Anordnung
- Tierschutz; Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
- Tierschutzrecht; Beantragung eines Sachkundenachweises oder eines Befähigungsnachweises
- Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
- Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige
- Tierseuchenprävention und -bekämpfung; Informationen zur Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
- Tiertransport ins Ausland; Anmeldung
- Veterinärbescheinigung für Tiere; Beantragung
Weitere Informationsquellen:
- Bayerische Tierseuchenkasse:
http://www.btsk.de - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen:
http://www.aelf-hk.bayern.de/ - Zuchtverband für Oberbayerisches Alpenfleckvieh Miesbach e.V.:
http://www.zuchtverband-miesbach.com - Weilheimer Zuchtverbände e.V.:
http://www.zuchtverband-weilheim.de - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
http://www.stmuv.bayern.de - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft:
http://www.lfl.bayern.de - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL):
http://www.lgl.bayern.de