Belehrung gemäß § 43 IfSG

Falls Sie gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten und dabei mit diesen in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten wollen, brauchen  Sie eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über Maßnahmen zum Infektionsschutz durch das zuständige Gesundheitsamt. In der Regel ist das Gesundheitsamt zuständig, wo Sie Ihren festen Wohnsitz haben; alternativ kann dies auch durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt geschehen.
Weitere allgemeine  Informationen erhalten Sie im Bayernportal,
Antworten auf spezielle Fragen sowie den Zugang zur Anmeldung finden  Sie  hier im Anmeldeformular.
Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.

Zusammengefasst:

  • Belehrungen finden montags um 14:00 Uhr statt
  • Anmeldung: Nutzen Sie unsere Online-Terminbuchung oder telefonisch
  • Alternativ: Belehrung bei berechtigten niedergelassenen Ärztinnen/Ärzten
  • NEU: Online-Kurse (im Testbetrieb; Kosten: €28,- ACHTUNG: kostenfreie Belehrungen (für Schüler, die eine Maßnahme zur beruflichen Orientierung durchführen (Praktika im Lebensmittelbereich) nur vor Ort möglich)