Schullandheimfahrten

Bei Planung einer Schullandheimfahrt:

Eine Schullandheimfahrt wird von der Lehrkraft bei der Schulleitung unter Vorlage

  • des Antrags auf Genehmigung einer Dienstreise,
  • der Kalkulationshilfe sowie
  • der Genehmigung des Elternbeirats beantragt.

 

Nach Abschluss der Fahrt:

Für die Abrechnung der Schullandheimfahrten reichen die Lehrkräfte den Erstattungsantrag mit beigelegter Genehmigung durch die Schulleitung direkt beim Landesamt für Finanzen ein.

Das Landesamt für Finanzen bittet um Vorlage der Belege.

Wir bitten, die Erstattungsanträge unmittelbar nach der Rückkehr beim beim Landesamt für Finanzen einzureichen. Alle Ansprüche verfallen nach 6 Monaten. Jede Lehrkraft bzw. Begleitperson muss extra abrechnen.