Seit dem 1. September 2018 gibt es das Bayerische Familiengeld. Es ersetzt das Bayerische Landeserziehungsgeld und das Bayerische Betreuungsgeld und gilt für Geburten ab dem 01. Oktober 2015. Der Freisstaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d.h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können Familiengeld erhalten, sowohl wenn das Kind eine Krippe besucht, als auch wenn es in der Familie betreut wird und es wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet!
Bayerisches Familiengeld
Weiterführende Links
Bayerisches Familiengeld - ZBFS
Informationen - Häufige Fragen - Servicetelefon: 0931/32090929
Antrag Bayerisches Familiengeld
Ein Antrag auf Familiengeld ist nicht erforderlich, wenn in Bayern für dieses Kind Elterngeld bewilligt wurde bzw. künftig bewilligt wird. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Für 98 Prozent der Eltern ist damit kein weiteres Tätigwerden erforderlich. Für alle anderen geht es hier zum Antrag.