Mutterschutz

Mutterschutz steht Arbeitnehmerinnen zu, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Dies betrifft die Gesundheit am Arbeitsplatz, den besonderen Schutz vor Kündigung, ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt und die Sicherung des Einkommens in dieser Zeit. Die Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen überwachen die Einhaltung des Mutterschutzes.

Auch Arbeitnehmerinnen in Befristung, in Teilzeit, in beruflicher Ausbildung, im Praktikum, in geringfügiger Beschäftigung, als Hausangestellte, im Freiwilligendienst oder in Behindertenwerkstätten genießen Mutterschutz.