Für die Unterbringung von Asylbewerbern sind die Bundesländer zuständig, welche nach dem Königsteiner Schlüssel ein bestimmtes Kontingent an Flüchtlingen aufzunehmen haben.
Der Freistaat Bayern betreibt zur Zeit drei Aufnahmeeinrichtungen (in München, Deggendorf und Zirndorf). Die Eröffnung weiterer Aufnahmeeinrichtungen in Augsburg, Bayreuth, Regensburg und Schweinfurth ist geplant.
Anschließend erfolgt die Unterbringung grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften, welche nach den Bestimmungen des Aufnahmegesetzes (AufnG) und der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) von der jeweiligen Bezirksregierung betrieben werden. Im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen betreibt die Regierung von Oberbayern.
Hiervon zu unterscheiden ist die dezentrale Unterbringung. Diese tritt ein, sofern die Regierung aus Kapazitätsgründen eine Unterbringung allein in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr durchführen kann. Es obliegt dann den Landratsämtern als Staatsbehörden sowie den kreisfreien Städten, für die von der Regierung zugewiesenen Asylbewerber geeignete Unterkünfte zu finden. Bei der Betreuung und Unterstützung der im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen untergebrachten Asylbewerber können die hauptamtlichen Kräfte auf die Mithilfe von vielen ehrenamtlichen Helfern nicht verzichten.
Für Ihr Engagement deshalb vielen herzlichen Dank!
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