Finanzhilfen für das Hochwasser Ende Mai/ Anfang Juni 2024

Die Bayerische Staatsregierung stellt Soforthilfen für Betroffene des Hochwassers Ende Mai bis Anfang Juni 2024 bereit.

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Durch die schweren Hochwasserschäden hat das bayerische Kabinett in seiner Sitzung vom 04.06.2024 ein Soforthilfe-Paket beschlossen. Die Staatsregierung unterstützt die durch die Unwetterereignisse seit dem 31.05.2024 Geschädigten mit Hilfe von drei verschiedenen Möglichkeiten der Finanzhilfe:

 

 

1. Soforthilfe
Unter Soforthilfe versteht man eine Hilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Wäre Versicherungsschutz möglich gewesen, wurde aber keine abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe maximal bis zu 2.500 Euro. Ziel ist es, betroffene private Haushalte zu unterstützen, um den zu Schaden gekommenen und lebensnotwendigen Hausrat zeitnah ersetzen zu können.

2. Soforthilfe Ölschaden
Unter der Soforthilfe Ölschaden versteht man eine Hilfe in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Wäre eine Versicherung möglich gewesen, wurde aber keine abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe maximal bis zu 5.000 Euro. Ziel ist es, durch die Hochwasserereignisse entstandenen Ölschäden an privaten oder nicht gewerblich genutzten Wohngebäuden zu beseitigen und die Gebäude so schnell wie möglich wieder bewohnbar zu machen.

3. Härtefonds
Unter Härtefond versteht man eine Hilfe für Firmen und Privatpersonen in Fällen existenzieller Notlagen für die Wiederbeschaffung insbesondere von Hausrat, die Instandsetzung von Gebäuden sowie die Reparatur oder Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, soweit die Maßnahmen notwendig und unaufschiebbar sind.


Grundsätzliche Informationen zur Antragsstellung:

  • Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen eingereicht werden. Dies kann entweder per Mail an katastrophenschutz@lra-toelz.de oder per Post (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, SG 32, Brand- und Katastrophenschutz, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz) erfolgen.
  • Bei Fragen steht Ihnen das Landratsamt unter 08041 505-661 zur Verfügung.
  • Die Summe der Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlich entstandenen Schaden an Hausrat nicht übersteigen, andernfalls wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt oder zurückgefordert.
  • Unterhalb der Antragsformulare finden Sie ein Informationsblatt zum Datenschutz.

Formulare:


Geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe:

Durch das Hochwasser geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe, für die die Regierung Oberbayern zuständig ist, können sich mit Anfragen direkt an das Funktionspostfach hochwasser@reg-ob.bayern.de der Regierung Oberbayern wenden.