Auslegung und Einsicht des Verordnungsentwurfs über die Änderung der Jagdzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten im Regierungsbezirk Oberbayern

Jagdrecht;

Verordnung über die Änderung der Jagdzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten im Regierungsbezirk Oberbayern; Antrag der Bayerischen Staatsforsten auf Erlass einer neuen Verordnung

Die derzeit gültige Verordnung über die Änderung der Jagdzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten im Regierungsbezirk Oberbayern tritt am 31.07.2024 außer Kraft. Die Regierung von Oberbayern plant eine Nachfolgeverordnung zu erlassen.

Die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs sowie der vorläufigen Übersichtskarten der Verordnungsflächen am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erfolgt vom 22.07.2024 bis 18.08.2024, 1. Stock, Zimmer 2.076, untere Jagdbehörde, zu den üblichen Geschäftszeiten des Landratsamtes. Ergänzend stehen Ihnen die Unterlagen am Ende der Seite elektronisch zur Verfügung.

Im oben genannten Zeitraum erfolgt ebenfalls eine Auslegung der Unterlagen an der Regierung von Oberbayern (Regierung von Oberbayern - Regierung von Oberbayern – siehe „Themen im Fokus“). Vor Ort können Sie nach Anmeldung an der Pforte in der Bibliothek (Zimmer Nr. 0124) Einsicht nehmen und gegen Entgelt auch Kopien fertigen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Die Regierung von Oberbayern weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den bereitgestellten Karten hinsichtlich des Maßstabes nur um vorläufiges Kartenmaterial handelt. Die der Verordnung später beigefügten Karten werden – wie bei der derzeitigen Verordnung auch – ausgefertigt werden (Maßstab 1:200.000 sowie 1:25.000). Die dargestellten Verordnungsflächen stimmen in Größe und Lage mit dem Antrag überein.

Einwendungen können – sowohl bei der Regierung von Oberbayern, höhere Jagdbehörde, als auch bei den Landratsämtern – nur innerhalb der Auslegungsfrist eingelegt werden.
Einwendungen, die Sie direkt gegenüber der Regierung von Oberbayern vorbringen, richten Sie bitte schriftlich an jagdundforst@reg-ob.bayern.de bzw. Sachgebiet 10, Regierung von Oberbayern, 80538 München.
Einwendungen, welche Sie gegenüber dem Landratsamt Bad-Tölz-Wolfratshausen, Untere Jagdbehörde, vorbringen, richten Sie bitte schriftlich an jagd@lra-toelz.de bzw. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Sachgebiet 35, Untere Jagdbehörde, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz.
Einwendungen, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

- Verordnungsentwurf Text
- Übersichtskarte Bad Tölz
- Übersichtskarte Berchtesgaden
- Übersichtskarte Oberammergau
- Übersichtskarte Ruhpolding
- Übersichtskarte Schliersee