SG 52

Amt für Jugend und Familie

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Alleinerziehende können auf Antrag einen Unterhaltsvorschuß erhalten, wenn sie keinen regelmäßigen Unterhalt für Ihre Kinder erhalten: Antrag

Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche (UMA)

In Kooperation mit anderen Hilfesystemen werden rechtskreisübergreifend bedarfsgerechte Strukturen und Angebote bereitgestellt.

 

Detaillierte Informationen zum Amt für Jugend und Familie im BayernPortal des Freistaats.