Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind zuständig für Kindergeld und Kinderzuschlag. Dort werden die Anträge bearbeitet und die entsprechenden Geldleistungen ausgezahlt. Falls Sie Kindergeld bekommen und nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie Kinderzuschlag erhalten. Informieren Sie sich über die wichtigsten Punkte zu dieser Leistung und ermitteln Sie ihren eventuellen Anspruch mit dem KiZ-Lotsen auf der Homepage der Arbeitsagentur.
Kindergeld / Kinderzuschlag
Adresse / Kontakt
Kindergeld / Kinderzuschlag
Hausanschrift: | Prof.-Max-Lange-Platz 9 83646 Bad Tölz |
---|---|
Telefon: | 08041 / 7854 - 0 |
WWW: | https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder |
Weiterführende Links
KiZ-Lotse
Mit dem "KiZ-Lotsen" können Sie auf Basis ihrer persönlichen Daten ermitteln, ob Sie zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf Kinderzuschlag haben. ACHTUNG: Ab Januar 2020 verändern sich die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Kinderzuschlag und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert sich.