Aktuelles aus dem Asylwesen

 

Eröffnung eines Girokontos


Alle Asylbewerber, ab einer Aufenthaltsgestattung, sind angehalten 
bei den örtlichen Banken ein Girokonto zu eröffnen.


Ein Merkblatt zu diesem Thema finden Sie unter Downloads.

 

Besucherschein(e)


Besucher, die in einer Asylbewerberunterkunft übernachten wollen, müssen zwingend im Besitz eines gültigen Besucherschein sein. Dieser ist bei zuständigen Sachbearbeiter persönlich im Vorfeld zu beantragen. Bei Gemeinschaftsunterkünften (GU) ist dieser direkt bei der Heimverwaltung zu beantragen. Gundsätzlich gilt, dass ein gültiger Besucherschein zu maximal 3 Übernachtungen berechtigt.

 

App „Ankommen“ – Ein Wegbegleiter für Flüchtlinge


Welche Schritte durch das Asylverfahren muss ich beachten? Wann muss mein Kind in die Schule? Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis? Was tun, wenn ich krank werde? Die Antworten auf diese und weitere, übergeordnete Fragen erhalten Asylsuchende in Deutschland jetzt in der kostenlosen App "Ankommen".
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge